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Direktversicherung

Die Direktversicherung ist eine Form der Entgelt- bzw. Gehaltsumwandlung und somit eine Form der betrieblichen Altervorsorge, wobei diese nur aus Anlass zu einem Dienstverhältnisses eingerichtet werden kann. Die Direktversicherung wird dabei vom Arbeitgeber als Versicherungsnehmer für den Arbeitnehmer, der bei der Direktversicherung als versicherte Person gilt, abgeschlossen. Bei einer Direktversicherung erfolgt die Auszahlung grundsätzlich ausschließlich als lebenslange monatliche Rente. Der Rentenbeginn muss dabei beim Vertragsabschluss vereinbart werden und darf frühestens ab dem 60. Lebensjahr erfolgen, wobei während der Vertragslaufzeit auch Teil-Kapitalauszahlungen von bis zu 30 Prozent oder gar 100 Prozent möglich sind. Im Rahmen von Arbeitslosengeld II wird die Direktversicherung nicht angerechnet. Wenn ein Arbeitnehmer also arbeitslos wird, oder aber in den Erziehungsurlaub geht, kann die Direktversicherung unter Umständen privat weitergeführt, oder aber beitragsfrei gestellt werden. Die Direktversicherung kann also beim Ausscheiden aus dem Betrieb vom Arbeitnehmer mitgenommen werden. Ein neuer Arbeitsgeber kann damit diese Direktversicherung dann übernehmen. Eine Übertragung, eine Verpfändung oder aber eine Beleihung einer Direktversicherung ist nicht möglich. Die steuerliche Förderung der Direktversicherung wurde ab 2005 neu geregelt. Nach dieser Neuregelung kann ein Arbeitnehmer jährlich Beiträge bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung für die Entgeltumwandlung steuerfrei nutzen. Das geförderte Steuervolumen wird dabei weiterhin um einen Festbetrag von 1.800 Euro pro Jahr erweitert, welcher sozialversicherungspflichtig ist. Anstatt einer Besteuerung der Beiträge erfolgt eine Besteuerung der Leistungen in der Rentenphase. Für eine Direktversicherung können Beiträge sowohl monatlich, als vierteljährlich und halbjährlich oder aber auch jährlich entrichtet werden. Sinnvoll ergänzen lässt sich eine Direktversicherung durch eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung.

Tarifvergleiche

Eine Übersicht der bekanntesten Versicherungsseiten im Netz: Eine Krankenversicherung finden Sie bei tarifcheck24. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine der wichtigsten Absicherungen die ein Arbeitnehmer haben sollte. Der Wechsel der Autoversicherung bringt zudem meist eine hohe Geldersparnis.

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